Das kieferorthopädische Praxiskonzept - Dr. Georg Risse Münster - CMD & Biofunktionale Kieferorthopädie

Direkt zum Seiteninhalt
Das kieferorthopädische Praxiskonzept
Dr. Georg Risse

Kieferorthopädie, KFO / CMD-Kieferorthopädie, CMD-KFO
(CMD: CranioMandibuläre Dysfunktion)

Definition „Kieferorthopädie“

Kieferorthopädie ist eine Fachdisziplin der Zahnmedizin. Kieferorthopädie unterteilt sich in:

  1. Kieferorthopädie jugendlicher Patienten während des Wachstums – und Kieferorthopädie nach Abschluss des Wachstums, Behandlung Erwachsener Patienten

  2. Kieferorthopädie lokal: Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD - und Kieferorthopädie interdisziplinär: CranioCervikale Dysfunktion, CCD.

    Kieferorthopädie während des Wachstums beinhaltet die Diagnostik und Steuerung / Therapie der altersentsprechenden Funktionsabläufe des sich entwickelnden Kau-Schluckorgans, Sprechorgans und des Mimischen Organs (insgesamt: CranioMandibuläres System, auch Stomatognathes System genannt) auf der Grundlage einer Klinischen Funktionsanalyse,

    und

    Kieferorthopädie nach Abschluss des Wachstums beinhaltet die Diagnostik und Therapie von Dysfunktionen des CranioMandibulären Systems, CMD, sowie des Craniocervikalen Systems, CCD, interdisziplinärer Folgeerkrankungen durch Dysfunktionen obiger Organe auf der Grundlage einer zahnärztlichen Klinischen Funktionsanalyse sowie einer interdisziplinären Klinischen Funktionsanalyse.

  3. Kieferorthopädie ist auch Orthopädie der Kiefer, der Kiefergelenke, Muskeln, Gefäße, Sehnen, und Nerven

    Grundlage der diagnostischen und therapeutischen Orientierung ist die Funktionelle Anatomie des Orofazialen Systems nach G.H. Schumacher und die altersentsprechende Zahnwinkelstellung nach G. Risse.

  4. Die Umsetzung wissenschaftlicher Grundlagen in die Praxis:

    Die Biofunktionelle Kieferorthopädie / Orthodontie (BFO) und die CMD-Kieferorthopädie, CMD-KFO, beinhalten obige Grundlagen.

    Die CMD-KFO ist eine medizinisch definierte Kieferorthopädie zur Vermeidung komplexer interdisziplinärer Verwachsungen und Erkrankungen, aber auch speziell zur Therapie erwachsener Patienten mit CMD-Erkrankungen, welche lebensbedrohlich werden können.
    (CMD, CranioMandibuläre Dysfunktion; CranioCervikale Dysfunktion; Näheres siehe auch: www.cmd-institut.de CMD führt zur CCD, // Biofunktionalität, Ersteintrag Wikipedia, 11. Jul. 2007




Grundprinzipien Form und Funktion:
„Form follows Function“ /
Die Form eines Objekts folgt der Funktion. Die (optimale) Gestalt (Form) von Gegenständen soll sich dabei aus ihrer Funktion oder ggf. ihrem Zweck ableiten (Wikipedia). Die Biofunktionelle Kieferorthopädie / -Orthodontie leitet diesen Designerleitsatz aus der Bionik (Wikipedia) für medizinische Orientierung ab.

Deformation follows Dysfunction /
Deformation (Verunstaltung, Entstellung, Missbildung) folgt bei Einwirkung von dysfunktionellen Kräften, welche der natürlichen, oder der für ein Objekt vorgesehenen Funktion nicht entsprechen.

„Objekt“ und Dysfunktionelle Kräfte
Die Einwirkung von (funktionellen oder dysfunktionellen) Kräften auf ein technisches Objekt oder -System bzw. auf ein biologisch-vitales System unterscheidet sich ganz erheblich je nach „Vernetzung“.
Die Höchste Wirkungstiefe von dysfunktionellen Kräften hat ein biologisch-vitales (wachsendes) Vernetzungssystem in Form von Gesundheit, Krankheit, Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit, berufliche oder persönliche Chancen.
Die Wirkungstiefe von Dysfunktion (z.B. einer dysfunktionellen Okklusion des Kauapparates) ist interdisziplinär komplex: funktionell, neuronal, vaskulär und ästhetisch.
[Siehe „Biofunktionalität“, Ersteintrag Wikipedia, 11. Jul.2007]

Grundlagen der Diagnostik und Therapie der Kieferorthopädie
Grundlage jeder Form der Kieferorthopädie ist:
  • die Anatomische Orientierung für Diagnostik und Therapie: Ausrichtung der Zahnstellungen, Okklusion und Funktion des Kauorgans nach der Funktionellen Anatomie nach G.H. Schumacher
  • eine Klinische Funktionsanalyse (altersbezogen)
  • eine auf der Klinischen Funktionsanalyse aufbauende Funktionstherapie

Grundlegende Probleme
  • in der konventionellen Kieferorthopädie und
  • im kieferorthopädischen Leistungsgebot der Gesetzlichen Krankenkassen

Grundlegende Probleme in der konventionellen Kieferorthopädie
  • Die konventionelle Kieferorthopädie richtet die Okklusion des Kauapparates nach der sog. Straight Wire Anatomie aus. Diese Ausrichtung der Zahnstellungen und Okklusionsbeziehungen widerspricht der Lehrmeinung der Funktionellen Anatomie und der Allgemeinen Medizin diametral. Daher muss davon ausgegangen werden, dass mit der Ausrichtung der Okklusion nach der Straight Wire Anatomie komplexe Dysfunktionen, Verwachsungen und interdisziplinäre Erkrankungen verursacht werden.
    Die Hochschullehrerschaft wurde auf diesen Grundlagenfehler auf der Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGKFO, Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie 2004 nachhaltig aufmerksam gemacht.
    Seitdem verschweigt die Hochschullehrerschaft diesen Grundlagenfehler der Kieferorthopädie aktiv, und lehrt die Straight Wire Anatomie irreführenderweise als ideales funktionelles Okklusionskonzept, Eugnathie. [B. Kahl-Nieke, Einführung in die Kieferorthopädie, Deutscher Zahnärzteverlag, 2009]

  • In der konventionellen Kieferorthopädie fehlen speziell im Bereich der sog. Festen Klammer Grundlagen der Biofunktionellen Programmierung und Steuerung. Diese Grundlagen wurden 2000 auf der Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGKFO in Düsseldorf als „Fixed Functional Orthodontics“, der späteren „Biofunktionellen Orthodontie“ vorgestellt.
    Auch diese Grundlagen der Biofunktionellen Orthodontie werden von der Hochschullehrerschaft in der Weiterbildung und –Therapie boykottiert. Siehe auch hier Biofunktionalität Wikipedia oder allgemein Google.
    Die Folge daraus ist, dass von der konventionellen Kieferorthopädie selbst nach einer Klinischen Funktionsdiagnostik eine entsprechend notwendige funktionelle Therapie mit der konventionellen „Festen Klammer“ nicht angeboten werden kann.
    Literatur: CMD Therapie und konventionelle Kieferorthopädie:

  • Knackpunkt Gelenk, Fortbildungsteil 2/2013, ZM, Zahnärztliche Mitteilungen, 103, Nr. 22A, 1611.2013, (2764):
    • Georg Meyer, Theresia Asselmeyer, Olaf Bernhardt,
      „Die Schienentherapie“: Kieferorthopädie kann Ursache von Craniomandibulärer Dysfunktion, CMD, sein.
    • M. Oliver Ahlers, Holger A. Jakstat
      „Richtiges Kauen durch Repositions-Onlays und Repositions-Veneers“
      Ein extremer CMD-Fall nach kieferorthopädischer Vorbehandlung mit Extraktionen von vier Prämolaren wird aufwendig zahnärztlich therapiert.
  • Main Lecture, XIX. Internationaler Gnathologie Congress, Turin 2007,
    G. Risse, Funktionelle Anatomie vs. Straight – Wire Anatomie, Orientierung für Diagnose, Behandlung, CMD;

Grundlegende Probleme im kieferorthopädischen Leistungsgebot der Gesetzlichen Krankenkassen
  • Nach § 28 (2) SGB V gilt für gesetzlich versicherte Patienten:
    „Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.“
  • Nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, KIG, wird eine Klinische Funktionsanalyse ausdrücklich ausgeschlossen. Behandlungsbedürftigkeit wird bei den KIG nach Millimetern definiert, nicht nach Krankheit oder einer medizinisch- funktionellen Indikation.
  • Nach verschiedensten Gerichtsurteilen, u.a. OLG Schleswig-Holstein vom 13. Oktober 1993, Az.:4U 145/91 und Landgericht Braunschweig vom 2. Mai 2001, Az.: 2S 916/00 wird die Klinische Funktionsanalyse vor einer zahnärztlichen / kieferorthopädischen Leistung zwingend gefordert. Ein Nichtbefolgen wird als ein „Grober Behandlungsfehler“ eingestuft.
  • Aus obigen Grundlagen ist zu folgern, dass die Gesetzliche Krankenversicherung für ihre Versicherten und besonders für ihre zwangsversicherten Mitglieder „grobe Behandlungsfehler“ in Diagnostik und Therapie als Leistungsgebot vorschreibt.

Folgerungen aus den Grundlagenfehlern der Konventionellen Kieferorthopädie und der Kieferorthopädie der Gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Grundlegende Leistungen der konventionellen Kieferorthopädie und grundlegende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen nicht dem Grundgesetz Artikel 2 (1) und (2), Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  • Die Wirtschaftlichkeit der GKV ist auf der Grundlage obiger Grundlagenfehler der konventionellen Kieferorthopädie und der GKV-Kieferorthopädie nicht gegeben.
  • Die HTA-Studie „Kieferorthopädie“ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2008, „Mundgesundheit nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Apparaturen“, Wilhelm Frank, Karin Pfaller, Brigitte Konta, stellen die medizinische Wirksamkeit der konventionellen Kieferorthopädie und der GKV-Kieferorthopädie völlig in Frage. (siehe auch Archiv www.cmd-institut.de)
    http://portal.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta205_bericht_de.pdf
  • Gebührenordnungen auf dieser Grundlage der konventionellen Kieferorthopädie und GKV-Kieferorthopädie können somit nicht medizinisch eingesetzt werden. Hieraus folgt, dass für eine medizinisch definierte Kieferorthopädie die privatrechtliche Gebührenordnung für Zahnmedizin, GOZ, bzw. GOÄ für Ärzte mit Analogbeschreibung eingesetzt werden muss.
    Gesetzlich versicherte Patienten haben das Recht, Privatrechnungen zur Therapie von diagnostizierten Krankheiten auf obiger Basis ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung vorzulegen, da nach obigen Erkenntnissen die gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV, kieferorthopädische Leistungen vorschreiben, welche dem Grundgesetz widersprechen.
  • Nach dem Patientenrechtegesetz 2015 müssen rechtliche und haftungsrechtliche Fragen der GKV-Kieferorthopädie und der konventionellen Kieferorthopädie geklärt werden.

Kieferorthopädie, KFO / allgemeine Vorstellungen des Patienten
Unter Kieferorthopädie versteht der Patient im Allgemeinen das Ausrichten schiefer Zähne (Zahnfehlstellung) und Ausrichten der Lage der Kiefer zueinander mit dem Wachstum. Der Patient wünscht sich zu Recht ein möglichst „schönes Lächeln“ und ein optimales Profil.

Dieses Ziel kann mit den verschiedensten herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen erreicht werden.

Kieferorthopädie und verdeckte Gefahren
Der Patient kennt in der Regel nicht die komplexe medizinische Auswirkung von „falsch stehenden Zähnen“. Selbst ein perfekt aussehendes Gebiss mit „geraden“ Zähnen und einem schönen Lächeln kann eine Fülle von falsch stehenden Zähnen (in der Ausrichtung der Achsenstellungen des einzelnen Zahnes) beinhalten, und eine falsche Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer in der Funktion beinhalten. Dieses bedeutet, dass dann die Kiefergelenke nicht in ihrer richtigen Position stehen, verlagert stehen, und in dieser verlagerten Position belastet werden.

Eine Fehlposition der Kiefergelenke in Bezug zur Okklusion, der Verzahnung der Zähne des Unterkiefers zum Oberkiefer, wird während des Wachstums häufig nicht bemerkt, und wird in der Regel zunächst durch angepasste (falsche) Wachstumsmuster und muskulär, durch zunächst angepasste Kaumuster verdeckt (adaptiert oder kompensiert).

Eine zwischenzeitlich anerkannte Leitlinie der Zahnmedizin ist:
Die Okklusion definiert im Schlussbiss die Ausrichtung und Funktion der Kiefergelenke.

Kieferorthopädie und Rezidiv
Erstes sichtbares Zeichen einer Dysfunktion zwischen den Kiefergelenken und den (geraden, ausgerichteten) Zähnen ist das sog. Rezidiv, „Zähne werden wieder schief“. Dieses „Schief-Werden“ ist aber in der Regel eine funktionelle Anpassung der Zahnstellungen des Ober- und Unterkiefers in Beziehung zu den Kiefergelenken.

Um ein Rezidiv der Zahnstellungen, nach einer kieferorthopädischen Behandlung zu vermeiden, werden speziell nach Behandlungen mit festen Klammern sog. Retainer, dünne Drähte hinter den unteren und auch oberen Frontzähnen fest eingeklebt. Damit bleiben die Frontzähne gerade.

Nicht geklärt ist hierbei, ob die Ausrichtung der Zähne funktionell zu den Kiefergelenken richtig ist.

Damit die Zähne möglichst lange gerade bleiben, wird auch gerne von einem „Life-time-retainer“, Tragen des festen Retainers hinter den Frontzähnen lebenslang gesprochen.

Kieferorthopädie und Spätfolgen
Der Kieferorthopäde verliert nach seiner Behandlung in der Regel den Kontakt zu den Patienten, welche dann zahnärztlich weiter betreut werden. Funktionelle Auswirkungen seiner Behandlung bleiben ihm in der Regel unbekannt, da Dysfunktionen der Okklusion lange muskulär kompensiert werden, und teilweise durch Verwachsungen verdeckt sind.

Fatal ist, dass in der konventionellen Kieferorthopädie die Ausrichtung der Zahnstellungen nach der Straight Wire Anatomie erfolgt. Die Ausrichtung der Zähne nach diesem Konzept wird in der allgemeinen Zahnheilkunde als „traumatisierende Okklusion“ / -Zahnstellungen bezeichnet, durch welche die Kiefergelenke falsch belastet werden, und darüber hinaus komplexe Erkrankungen verursacht werden können.
Erstes Anzeichen hierfür ist häufig ein Knacken in den Kiefergelenken.
Weitere Stadien: 1, 2 und 3 sind auf der Seite www.cmd-institut.de näher erläutert.
Diese Folgeerkrankungen werden heute allgemein unter CMD, Craniomandibuläre Dysfunktion zusammenfasst.

Die allgemeine Zahnheilkunde verlangt eine Ausrichtung der Zähne nach der funktionellen Anatomie.

Die Auswirkungen falscher Okklusionsbeziehungen (falsche Zahnstellungen zueinander und in Bezug zu den Kiefergelenken) können extrem sein. Diese Auswirkungen werden allgemein als Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD, bezeichnet, und beinhalten komplexe interdisziplinäre Krankheiten von komplexen Muskelverspannungen bis zu komplexen neurologischen Problemen, Schmerzen und komplexen Verwachsungen (Skoliose und schiefes Becken). Näheres hierzu auf der Seite www.cmd-institut.de – Stadien der CMD-Erkrankungen.
Zurück zum Seiteninhalt